Gutachterausschüsse sind eine Institution die 1960 durch das Baugesetz für die Bewertung von Grundstücken geschaffen wurde. Ein Gutachterausschuss ist typischerweise an eine Kreisverwaltung oder ein Landratsamt angegliedert und besteht aus einem Vorsitzenden, der Mitarbeiter der Behörde ist, sowie mehreren ehrenamtlichen Mitarbeitern.

Aufgaben

Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehört:

  • Die Führung der Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält Informationen zu allen Immobilientransaktionen im Gebiet des Gutachterausschusses.
  • Erstellung von Wertgutachten.
  • Erstellung von Gutachten über die Höhe von Entschädigungen, zum Beispiel bei Enteignungen.
  • Ermittlung von marktrelevanten Immobiliendaten, zum Beispiel Kapitalisierungszinssätzen, Sachwertfaktoren und Vergleichsfaktoren, die aus den Daten der Kaufpreissammlung errechnet werden.

Kaufpreissammlung

Die Kaufpreissammlung ist eine Datensammlung, die jeden Immobilienkaufvertrag im Gebiet des Gutachterausschusses enthält. Das Baugesetz verpflichtet Notare, dem Gutachterausschuss eine Kopie von jedem Kaufvertrag zu übermitteln. Diese Kaufdaten sind für Käufer und Verkäufer sehr interessant: wenn die Kaufpreissammlung einen Eintrag für eine vergleichbare Immobilie enthält, kann der Verkaufspreis dieser Immobilie als Schätzgrundlage für eine andere Immobilie herangezogen werden. Daher gibt es für Marktteilnehmer mit berechtigtem Interesse die Möglichkeit einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung. Bei dieser Auskunft bekommt der Antragsteller Informationen über Kauffälle die so anonymisiert wurden, dass sie keinen Rückschluss auf ein einzelnes Grundstück zulassen. Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig – der Gutachterausschuss in Hamburg verlangt für eine manuelle Auskunft 440€, in Niedersachsen kosten Auskünfte für bis zu 20 Kauffälle 125€. Die Kosten für eine Auskunft können also je nach Kreis und Bundesland stark variieren.